Gegen Frost ist Vorbeugen Pflicht

Gegen Frost ist Vorbeugen Pflicht

Jeden Winter werden Versicherern Frostschäden mit einem Gesamtvolumen von 25 Millionen Euro gemeldet, in strengen Wintern bis zu 150 Millionen.

Wer den Versicherungsschutz nicht verlieren will, muss vorsorgen. Dazu gehört, ausreichend zu heizen und Außenleitungen und Leitungen in nicht beheizten Wohnungsteilen leer zu halten.

Die Vorsorgepflicht trifft Mieter und Vermieter gleichermaßen, wie das Oberlandesgericht Nürnberg in einem Fall entschied: Während Mieter und Vermieter einen Monat auf die Handwerker warteten, die eine ausgefallene Heizung reparieren sollten, froren die Rohre kaputt. Der Mieter hätte die Rohre leeren oder eine Notreparatur veranlassen, der Vermieter für eine sofortige Reparatur der Heizung sorgen müssen. (AZ: 5U1996/00)

Sollten die Wasserleitungen / Heizkörper bei starken Frost trotzdem aufplatzen, muss schnell gehandelt werden. Als Sofortmaßnahme empfehlen wir mobile Beheizung und die technische Trocknung zu installieren.

 

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