Überschwemmung - Wenn Fluten Haus und Hof verwüsten, zahlt oft keine Versicherung.
Wenn Flüsse über ihre Ufer steigen und in angrenzende Häuser schwappen, weicht das Flusslandschaftsidyll Bildern der Zerstörung: Sofas, Schränke und Akten sind verschlammt, Mauern vollgesogen, Putz bröckelt. Oft stehen nach einer Überschwemmung sowohl Bewohner als auch Eigentümer betroffener Gebäude vor dem Ruin. Denn keine Versicherung zahlt. Hausrat-, Wohngebäude- und Betriebsversicherungen decken nur Schäden durch Leitungswasser. Schäden durch Grundwasser, Hochwasser und Niederschläge sind ausgeschlossen.
Um sich gegen Hochwasserschäden abzusichern, kann man die so genannte erweiterte Elementarschadenversicherung abschließen, die meist als Ergänzung zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung angeboten wird und neben Überschwemmung auch die Naturereignisse Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen einschließt. Der Haken: In bestimmten gefährdeten Regionen (so genannten ZÜRS-III-Gebieten) bekommt man diese Zusatzpolice nicht. Für Gebäude, die nahe an einem Gewässer stehen (weniger als drei Kilometer Entfernung) und deren Kelleroberkante nicht mindestens 10 Meter über dem mittleren Wasserspiegel des Gewässers liegt, gibt es sie ebenfalls nicht. Auch wer bereits einschlägige Vorschäden hatte, geht leer aus. Wer den Elementarschaden-Schutz einmal hat, bekommt allerdings auch Geld, falls sintflutartige Regenfälle Gebäude und Hausrat zerstören. Rückstau aus der Kanalisation und Sturmflut sind dagegen nicht abgedeckt. Als Selbstbeteiligung muss man zehn Prozent der Schadenssumme kalkulieren.
Wer zahlt was Bei Überschwemmungen haben Mieter und Vermieter gleichermaßen den Schaden
Wer nach einer Überschwemmung welche Kosten trägt, darüber informiert z.B. der Deutsche Mieterbund.
Generell treffen den Eigentümer / Vermieter: Schäden an Gebäude und Wohnung; Abpumpen des Wassers aus den Kellern und Wohnungen; Trockenlegen der Wohnungen durch eine Fachfirma wie Kebro Bautrocknung; Schäden an mitvermieteten Gegenständen in den Wohnungen (z. B. Einbauküchen, Elektrogeräten, Teppichböden); durch die Wasserschäden nötig gewordene Tapezier- und Anstreicharbeiten in den Mietwohnungen sowie der Mietausfall: Der Mieter darf die Miete mindern, solange die Wohnung wegen Hochwassers nicht oder nur eingeschränkt nutzbar ist. Steht sie vollständig unter Wasser, kann er um 100 Prozent kürzen. In Extremfällen darf er auch fristlos kündigen, z. B. wenn längere Zeit Schlamm und Fäkalien in der Wohnung stehen und die Gesundheit gefährden. Schadensersatz an den Mieter muss der Vermieter höchstens zahlen, wenn ihn ein Verschulden trifft, z. B. wenn er trotz Mängelanzeige ein defektes Rückstauventil nicht hat reparieren lassen und dadurch ein Schaden eintritt. Schaden durch auslaufende Öltanks trägt falls vorhanden die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung; sie ist für Öltank-Besitzer sinnvoll, denn diese haften auch ohne eigenes Verschulden. Der Mieter kommt auf für Schäden an Einrichtungsgegenständen und Mobiliar sowie am eigenen Eigentum, bei Unternehmern an Waren und Mobiliar.
Was tun bei Überschwemmungen?
Betroffene, die eine Zusatzversicherung für Elementarschäden abgeschlossen haben, sollten Schäden umgehend ihrem Versicherungsvertreter melden. Je eher desto besser! Auf keinen Fall sollte es länger als eine Woche dauern. Es ist ratsam, Fotos von den entstandenen Schäden zu machen. Es empfiehlt sich auch, mit der Versicherung abzuklären, ob z.B. der Keller ausgeräumt werden kann. Es ist aber möglich, Gegenstände aus dem Keller sofort zu entfernen, die zur Geruchsbildung oder zum Modern beitragen. Beschädigte Gegenstände sollten bis zur Freigabe durch die Versicherung aufbewahrt werden.
Wie können sich Betriebe über Bausubstanzschäden hinaus vor den Folgen einer Überschwemmung schützen?
Dazu sollte die Versicherung Auskunft geben. Die Versicherung bietet verschiedene Bausteine an z.B. Firmen-Inhalts-, Immobilien- und Ertragsausfallversicherung. Der Versicherungsschutz gegen Überschwemmungen umfasst die Überflutung des Grund und Bodens, verursacht entweder durch die Ausuferung oberirdischer Gewässer oder durch starke Witterungsniederschläge, z. B. wenn das Wasser durch Versiegelung des Bodens nicht richtig abfließen kann. Über die Inhaltsversicherung schützen sich Firmenkunden vor finanziellen Verlusten, die entstehen, wenn Betriebseinrichtung sowie Waren und Vorräte zerstört oder beschädigt wurden.
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